Alanus Hochschule erhält Promotionsrecht

Die Alanus Hochschule ist seit dem 10. Mai 2010 als erste nichtstaatliche Kunsthochschule Deutschlands vom Wissenschaftsrat akkreditiert. Zusätzlich zur zehnjährigen Akkreditierung erhält die Hochschule das eigenständige Promotionsrecht für den Fachbereich Bildungswissenschaft und darf damit Doktortitel verleihen. Damit hat die Alanus Hochschule die höchstmögliche Auszeichnung für Qualität in Lehre und Forschung erhalten.

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Hintergrund

Der Alanus Hochschule wurde im Oktober 2002 als erster nichtstaatlicher Kunsthochschule Deutschlands die staatliche Anerkennung durch das Land Nordrhein-Westfalen erteilt. Seit der staatlichen Anerkennung hat die Hochschule einen dynamischen Aufbauprozess unter der Leitung von Rektor Marcelo da Veiga vollzogen und sich in den Jahren 2005 und 2007 um die wissenschaftlichen Fachbereiche Wirtschaft und
Bildungswissenschaft erweitert. Seit 2007 darf sie zudem als einzige private Kunsthochschule das Staatsexamen für angehende Kunstlehrer anbieten.

Die Alanus Hochschule zeichnet sich heute durch eine einzigartige Kombination künstlerischer und wissenschaftlicher Fächer aus und vertritt einen interdisziplinären Ansatz. In sechs Fachbereichen wird auf den Gebieten der bildenden und darstellenden Kunst, der künstlerischen  Therapien, der Architektur, der Bildungswissenschaft sowie der Betriebswirtschaftslehre gelehrt und geforscht. Als einzige Kunsthochschule Deutschlands bietet die Alanus Hochschule auch betriebswirtschaftliche Studiengänge an, die BWL mit Kunst und Philosophie verbinden. Alle Bachelor- und Masterstudiengänge der Hochschule sind bereits erfolgreich akkreditiert. Zwei weitere Studienprogramme sollen im Herbst 2010 hinzukommen. Die rund 600 Studenten werden derzeit von 47 Vollzeitprofessuren betreut.

Seit Einrichtung der wissenschaftlichen Fachbereiche an der Hochschule haben die Professoren der Alanus Hochschule in Kooperation mit anderen Hochschulen zahlreiche Promotionen betreut. Bei der Doktorandenausbildung kooperiert die Alanus Hochschule bisher mit verschiedenen staatlichen Hochschulen, wie beispielsweise den Universitäten Wuppertal, Trier und Oldenburg. Seit 2007 ist die Alanus Hochschule Stiftungshochschule und damit nachhaltig finanziell gesichert. Die Alanus Stiftung wird von Beauftragten der Software AG Stiftung, der GLS- Treuhand und der Alnatura GmbH geführt. Darüber hinaus unterstützen namhafte Unternehmen die Hochschule bei der Gewährleistung ihres hohen Qualitätsanspruchs und der Wahrnehmung ihrer gesellschaftlichen Verantwortung.

Der Wissenschaftsrat

Der Wissenschaftsrat ist das höchste wissenschaftspolitische Beratungsgremium in Deutschland. Er berät die Bundesregierung und die Regierungen der Länder in allen Fragen der inhaltlichen und strukturellen Entwicklung der Wissenschaft, der Forschung und des Hochschulbereichs. Seit Januar 2001 führt der Wissenschaftsrat die Akkreditierung von nichtstaatlichen Hochschulen durch. Bei der institutionellen Akkreditierung handelt es sich um ein Verfahren der Qualitätssicherung, das klären soll, ob eine nichtstaatliche Hochschuleinrichtung in der Lage ist, Leistungen in Lehre und Forschung zu erbringen, die anerkannten wissenschaftlichen Maßstäben entsprechen.

Das Akkreditierungsverfahren

Der Antrag zur institutionellen Akkreditierung der Alanus Hochschule wurde im Frühjahr 2009 durch das nordrhein-westfälische Innovationsministerium gestellt. Im Oktober 2009 besuchte eine durch den Wissenschaftsrat beauftragte Kommission die Alanus Hochschule zur Begutachtung. Die Entscheidung über die Akkreditierung für zehn Jahre sowie über das Promotionsrecht für fünf Jahre wurde am 10. Mai
2010 veröffentlicht.

Eine institutionelle Akkreditierung wird für drei, fünf oder zehn Jahre ausgesprochen oder aber abgelehnt. Das Promotionsrecht hingegen wird nur für fünf Jahre vergeben. Erst im Juli 2009 hatte der Wissenschaftsrat einen umfangreichen Kriterienkatalog zur Vergabe des  Promotionsrechtes für nichtstaatliche Hochschulen veröffentlicht, nach dem diese ihre Forschungstätigkeit bereits bei Antragstellung unter Beweis stellen müssen.

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