Wir freuen uns, euch mitteilen zu können, dass Absolventen unseres Bachelor-Studiengangs Kindheitspädagogik ab sofort die Berufsbezeichnung „staatlich anerkannte/r Kindheitspädagoge/in“ tragen dürfen. Dies hat uns das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen aktuell bewilligt. Hintergrund ist das 2015 in Kraft getretenen Sozialberufe-Anerkennungsgesetzes (SobAG). Die Bewilligung gilt nicht nur für unsere zukünftigen Absolventen, sondern auch rückwirkend für alle bisherigen der Kindheitspädagogik, seit der Studiengang 2010 gestartet ist. „Wir freuen uns…